Darlehensvermittlungsvertrag
- Darlehensvermittlungsvertrag
1. Begriff: ⇡ Verbrauchervertrag, bei dem ein Unternehmer versucht bzw. damit Erfolg hat, entweder einem ⇡ Verbraucher gegen Entgelt ein ⇡ Verbraucherdarlehen zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrags zu geben (§§ 655a–d BGB). Im D., welcher der ⇡ Schriftform unterliegt, muss bes. die Vergütung des Darlehensvermittlers angegeben werden.
- 2. Rechtsfolge: Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung nur verpflichtet, wenn das Verbraucherdarlehen an ihn ausgezahlt wird und die Frist zum Widerruf des Darlehens abgelaufen ist.
Lexikon der Economics.
2013.
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