Darlehensvermittlungsvertrag

Darlehensvermittlungsvertrag
1. Begriff:  Verbrauchervertrag, bei dem ein Unternehmer versucht bzw. damit Erfolg hat, entweder einem  Verbraucher gegen Entgelt ein  Verbraucherdarlehen zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrags zu geben (§§ 655a–d BGB). Im D., welcher der  Schriftform unterliegt, muss bes. die Vergütung des Darlehensvermittlers angegeben werden.
- 2. Rechtsfolge: Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung nur verpflichtet, wenn das Verbraucherdarlehen an ihn ausgezahlt wird und die Frist zum Widerruf des Darlehens abgelaufen ist.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Maeklervertrag — Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Maklervertrag — Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäklervertrag — Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditvermittlung — (oder Darlehensvermittlung) ist die gewerbliche Vermittlung von Krediten an (künftige) Kreditnehmer. Kreditvermittlung unterliegt in vielen Ländern rechtlichen Regulierungen, insbesondere wenn der Kreditnehmer Verbraucher ist. Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Existenzgründer — 1. Begriff im Rahmen des Bürgerlichen Rechts: Natürliche Person, die eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aufnimmt (§ 507 BGB). Der E. wird beim ⇡ Darlehensvermittlungsvertrag und ab 1.7.2005 auch beim Verbraucherdarlehen und …   Lexikon der Economics

  • Verbraucher — I. Wirtschaftswissenschaften:⇡ Konsument (Endverbraucher), ⇡ Verbrauch, ⇡ Verbrauchsgüter, ⇡ Verbrauchsforschung. II. Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz:Derjenige, an den Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”